Parken auf Gehwegen

Problematik - Rechtslage - Handlungsbedarf

Gehwege sind zum Gehen da. Das regelt die Straßenverkehrsordnung - dafür werden die Gehwege auch gebraucht. 
Zu Fuß sind fast alle Menschen mehr oder minder oft unterwegs – auch sehr junge und sehr alte, Menschen mit Verletzungen und Behinderungen und solche, die wenig von Verkehrsregeln wissen. Sie alle benötigen den Gehweg als Schutz- und Bewegungsraum. 

Nach   den   Straßengesetzen   aller   Bundesländer   sind   die   Straßen   zum Verkehr bestimmt. Damit haben auch die gehenden Verkehrsteilnehmer Anspruch auf ihre sichere und flüssige Benutzung. Auch das Halten und Parken von Fahrzeugen zählt zwar zum Gemeingebrauch, es gewähren aber weder die Straßengesetze noch irgendwelche anderen Vorschriften einen Anspruch darauf, ein Kraftfahrzeug in direkter Nähe eines   gewünschten Orts  abzustellen.  Es  kann Autofahrern  zugemutet werden, ihr Fahrzeug in größerer Entfernung zum Ziel zu parken und den  Rest zu Fuß zurück  zu legen. Es  gibt keine öffentliche Verpflich tung, im Straßenraum für alle einen Parkplatz bereit zu halten, die an einem   Ort   gern   parken   würden - wohl aber eine Verpflichtung, die Sicherheit und Flüssigkeit des Fußverkehrs zu gewährleisten.

Diese   Broschüre   will   Kommunen   und  ihre   Bürger   darin   unterstützen, die komplizierte Materie rechtlich korrekt und sachlich effizient zu behandeln. Denn häufig sind die Probleme nicht in schlechten Vorschriften begründet, sondern in fragwürdiger oder unterlassener Anwendung. Das betrifft zum einen das legalisierte Gehwegparken, zu dem wir in dieser Schrift zahlreiche Hinweise zu den oft nicht beachteten Erfordernissen und Hinderungsgründen geben.

Es   betrifft   noch   mehr   das   illegale   Parken, dessen Ahndung zu den rechtsstaatlichen Aufgaben kommunaler Ordnungsbehörden   gehört. Manche von ihnen aber unterlassen es nicht nur in Einzelfällen, sondern praktizieren ein pauschales Ermessen mit dem Ergebnis, dass die Straßenverkehrsordnung in bestimmten Stadtgebieten oder Straßen nicht gelte. Sie stellen also eine lokale behördliche Entscheidung über bundesweit geltende Rechtsnormen.

Diese Schrift setzt darauf, dass Kommunen sich als Hüter der Gesetze sehen  und sich  dem  Anspruch  aller  auf  ungehinderte  Teilnahme  am Straßenverkehr verpflichtet fühlen. Wir zeigen darin die Anforderungen an die Anordnung von Gehwegparken und die Restriktionen, die solchen   Anordnungen entgegenstehen. Wir geben auch Hinweise, wie das Parken so organisiert werden kann, dass Autobenutzer es auf legale Weise tun können, statt in von anderen benötigte Straßenteile vorzudringen.