Wissen auffrischen im Ehrenamt!
Infoveranstaltung des Landratsamtes zum erweiterten Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Vor einigen Jahren ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde die Verpflichtung, ein erweitertes Führungszeugnis im Zusammenhang mit einer Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe vorzulegen, auch auf ehren- und nebenamtlich Tätige ausgeweitet. Vereinsvorstände sind deshalb unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, die erweiterte Führungszeugnisse von ihren Trainern/innen und Jugendleitern/innen einzusehen.
Bei einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 18 Februar 2025, von 18:30 Uhr bis ca. 20:00 Uhr, in der Schmutterhalle (Foyer) in Asbach-Bäumenheim informiert die Kommunale Jugendarbeit des Amtes für Jugend und Familie über die Auswirkungen des Gesetzes und das Vorgehen im Verein dazu. Eingeladen sind Vereinsvorstände und Interessierte, die sich neu informieren oder ihr Wissen auffrischen möchten.
„Uns ist es wichtig, Vereinsmitgliedern Informationen zur Gesetzeslage zukommen zu lassen und über deren Umsetzung aufzuklären und alle Beteiligten bestmöglich bei der Umsetzung zu unterstützen“, so Martina Nagler, Kommunale Jugendpflegerin. „Der Vortrag ist nicht nur für Neueinsteiger interessant, auch für langjährige Ehrenamtliche aus der Kinder- und Jugendarbeit haben wir Wissenswertes dabei.“
Nach dem Vortrag bleibt ausreichend Zeit, offene Fragen zu klären. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Notwendig ist eine Anmeldung bis Montag, 10. Februar 2025 unter: https://fms.donau-ries.de/formcycle/form/provide/10002/InfoErweitertenFuehrungszeugnis/ oder
Weitere Informationen:
Landratsamt Donau-Ries
Kommunale Jugendarbeit
Andrea Ramold Martina Nagler
Tel: 0906/74 6033 Tel: 0906 74 6033
Pflegstr. 2 86609 Donauwörth
Email: jugendarbeit@lra-donau-ries.de